Denkmalschutz

Was ist der Denkmalschutz

Wohngebäude stehen unter Denkmalschutz, wenn sie als authentische Zeugnisse der Vergangenheit das kulturelle Erbe bewahren sollen. Ein Schutz vor Abriss und Verfall ist das Ziel. Es gibt unterschiedliche Kriterien, warum ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Neben dem Baujahr sind eine besondere Architektur oder die historische Bedeutung der Immobilie entscheidende Faktoren, ob ein Wohngebäude seitens der Denkmalbehörde als schützenswert eingestuft wird.

Historische Haustüren und Fenster

Der Austausch von Haustür und Fenstern bei einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, darf nur in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgen. Die Hauseigentümer sind nicht frei in der Fassadengestaltung. Hier gilt es, gemeinsam einen gangbaren Weg für eine effiziente, gut dämmende Sanierung von Türen und Fenstern zu finden, die sich in die historische Atmosphäre des Gebäudes einfügt. Andernfalls kann die Behörde einen Rückbau fordern.

Ensembleschutz oder Einzeldenkmal?

Für die Eigentümer gehen mit dem Denkmalschutz strenge Auflagen hinsichtlich der Sanierung einher. Bauliche und konstruktive Veränderungen einer schützenswerten Bausubstanz müssen in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden. Beim Denkmalschutz wird unterschieden zwischen einem Ensembleschutz und einem Einzeldenkmal.

Der Begriff „Ensembleschutz“ bezieht sich auf die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch eine Einheit bilden und als historisch erhaltenswert erscheinen: Einzelne Straßenzüge, ein Platz oder ganze Stadtviertel. Alle von außen sichtbaren Veränderungen müssen von der Denkmalbehörde genehmigt werden. Wenn ein Gebäude als „Einzeldenkmal“ besonderen Schutz genießt, betrifft dies in der Regel das gesamte Gebäude innen und außen.
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